Ausschreibungsbild der Förderung Freiraum 2023

Freiraum 2023 - Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt erneut „Freiraum“ für Offenheit und Kreativität in der Lehre aus.
Ausschreibungsbild der Förderung Freiraum 2023
Foto: Screenshot: Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung fördert mit dieser Ausschreibung wie im letzten Jahr die Freiheit der Lehre und ermöglicht es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gibt es nicht; die Ausschreibung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen und den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen.

Eckdaten der Förderung:

Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
Die Projektförderung beginnt zum 01.04.2024. Die maximale Förderdauer umfasst 24 Monaten; spätestes Projektende ist damit 31.03.2026. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der Förderung ist offen; beantragt werden können z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.

Wer kann gefördert werden?
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulangehörige, die an Lehrentwicklung beteiligt sind: Lehrende, Studierende, Hochschuldidaktiker:innen oder -manager:innen. Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen muss.

Antragsverfahren
Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 1. bis 15. Februar 2023 können Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über die Website der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge können sodann vom 1. März bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.

Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren: Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, senden Sie bitte Ihre vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 2. April 2023 an die Akademie für Lehrentwicklung (ausschließlich per Mail: ale@uni-jena.de). 
In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
(1) für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
(2) vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finan   zierungsplan vorgenommen werden. 
Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenständige Einreichung des Antrags bis spätestens 25. April 2023 übermittelt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2023/Externer Link